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Infos BlmSchV

Anfang 2010 trat in Deutschland die neue Bundes-Immissionsschutzverordnung für Kleinfeuerungsanlagen in Kraft, bei der erstmals Emissionsgrenzwerte für Feinstaub‐ und CO‐Gehalt bei Kaminöfen festgelegt wurden, außerdem wurde der Mindestwirkungsgrad erhöht.

Neuanlagen
Alle Feuerstätten, die nach dem 22.03.2010 neu errichtet werden, müssen die Grenzwerte der 1. Stufe einhalten. Diese Feuerstätten genießen Bestandsschutz und können unbefristet betrieben werden. Für Feuerstätten, die ab 01.01.2015 neu errichtet werden, gelten die Grenzwerte der 2. Stufe. Die 1. BImSchV richtet sich an die Errichtung der Feuerstätte, nicht an die Erstinbetriebnahme. Wird z.B. der Kaminofen im Rahmen eines Umzugs mitgenommen und erfüllt die Anforderungen der jeweiligen Stufe nicht, so darf das Gerät nicht neu errichtet werden.

1. BlmSchV Stufe 1Stufe 1Stufe 2Stufe 2 
FeuerstättenartPrüfungCO (mg/m³)Staub (mg/m³)CO (mg/m³)Staub (mg/m³)Min. Wirkungsgrad (%)
KaminofenDIN EN 1324020007512504073
Brennstoffkosten Vergleich
BrennstoffFlüssig-GasÖlScheitholzHolzpellets
Erforderliche Nutzmenge (kWh)18000180001800018000
Brennstoffmenge pro Jahr2659 Liter2000 Liter14 Ster4235 kg
Preis pro kW/h6,4 Ct.5,9 Ct.3,3 Ct.3,7 Ct.
Brennstoffkosten pro Jahr1.329,00 €1.180,00 €706,00 €784,00 €
Förderungen für moderne Heizungen

Für den Bau einer Solaranlage auf dem Dach von einem Bestandsgebäude oder den Einbau einer Pellet-Heizung im Keller gibt es mehr Geld vom Staat:

  • Die Mindestförderung für Solaranlagen zur Unterstützung der Heizung erhöht sich von 1500 auf 2000 Euro.
  • Für den Einbau von wassergeführten Pellet-Öfen zur Heizungsunterstützung gab es bislang mindestens 1400 Euro, nun sind es mindestens 2000 Euro.
  • Für Pellet-Kessel erhöht sich der Mindestfördersatz von 2400 Euro auf 3000 Euro.
Städtisches Förderprogramm für alte Öfen

Städtisches Förderprogramm 2015 für den Austausch alter festbrennstoffbefeuerter Öfen in München.

Das vom Stadtrat beschlossene Förderprogramm belohnt im Zuge der Verschärfung der Brennstoffverordnung diejenigen, die in München einen alten Ofen betreiben und diesen bereits in 2016 gegen einen neuen austauschen. Dieses Förderprogramm wurde aufgrund erfolgreicher Umsetzung bis zum 31.12.2017 verlängert.

Wer in diesem Jahr eine Altanlage ersetzt, kann auf Antrag hin eine Prämie in Höhe bis zu 30% der förderfähigen Gesamtkosten oder maximal 300 Euro erhalten und sich damit in genannter Höhe Kosten bei der Anschaffung eines neuen Ofens sparen.

Bei Fragen zum Thema stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

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